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Bananenrepublik Österreich (1)
07.02.2007 - Kategorie(n): Recht Konsumenten
Eine junge Familie hat mit ihren gesamten Ersparnissen einen Grund für ihr zukünftiges Wohnhaus gekauft. Als man einige Jahre später mit dem Bau beginnen will, gibt es ein böses Erwachen: die Gemeinde hat beschlossen, die angrenzende Straße zu verbreitern und die Familie muss fast die Hälfte ihres Grundes abtreten - ohne Entschädigung, versteht sich ! Mit dem verbleibenden Restgrundstück ist an eine Bebauung nicht mehr zu denken.
Eigentumsschutz - natürlich, außer ...
Diese Szene - die man eher von Entwicklungsländern erwartet - könnte sich jederzeit in Österreich abspielen, beispielsweise die niederösterreichische Bauordnung sieht diese entschädigungslose Abtretung ausdrücklich vor. Doch diese Fallstricke, die wohl nicht in einen Rechtsstaat (zumindest was ich mir darunter vorstelle) passen, sind zahlreich in der österreichischen Gesetzeslandschaft versteckt. Ich bin überhaupt nur darauf gestoßen, da vor kurzem ein Nachbargrundstück zum Verkauf angeboten wurde, auf das gerade diese Thematik zutrifft. Wenn man nichts über das Vorhaben der Gemeinde weiß, die angrenzenden Straßen (auf zwei Seiten) zu verbreitern, dann könnte sich der - vermeintlich günstige - Kauf schnell zum Albtraum auswachsen !
Auch ein Profi kann nicht alles wissen
Unangenehm berührt hat mich auch, dass der vom Anbieter eingeschaltete Makler nichts über dieses Vorhaben der Gemeinde wusste, sich also nicht über das zum Verkauf angenommene Grundstück informiert hatte. Aber für die wenigen tausend Euro Vermittlungsprovision (von beiden Seiten selbstverständlich) kann man derart aufwändige Recherchen wie z.B. einen kurzen Anruf im Gemeindeamt wohl kaum erwarten ...
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